Staatliche Kaufprämie für E-Fahrzeuge

Von Elektromobilität profitieren

Mitte 2016 hat die Bundesregierung die Einführung der Kaufprämie beschlossen. Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, wurde zunächst eine Verlängerung bis 2025 und deutliche Erhöhung des Umweltbonus beschlossen. Im Juli 2020 folgte mit der Innovationsprämie eine weitere Erhöhung - der Bundesanteil wurde verdoppelt. Seit dem 1. Januar 2023 konzentriert sich die Förderung nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) – auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird und Plug-In Hybride nicht mehr gefördert werden. Zudem wird die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. September 2023 auf Privatpersonen beschränkt (siehe Bundesanzeiger). 

Wie sieht die Förderung für Elektrofahrzeuge aus?

Zum Januar 2023 wurden neben der Anpassung der Förderbedingungen auch die Förderbeträge reduziert. Gewerbliche Käufer erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.750 € bei der Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs - bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei höheren Nettolistenpreisen bis 65.000 Euro verringert sich die Förderung auf 4.500 Euro. Auch das Leasing von E-Fahrzeugen ist förderfähig. Volle Förderung gibt es für eine Leasinglaufzeit über 23 Monate.

 

Übersicht für Elektrofahrzeuge

Welche Hersteller und Modelle werden berücksichtigt?

Reine E-Fahrzeuge mit einem Basis-Listenpreis von maximal 65.000 € netto sind förderfähig. Generell gilt zu beachten, dass nur rein elektrisch Fahrzeugmodelle berücksichtigt werden, deren Hersteller sich bereit erklären, die Hälfte der Prämie zu übernehmen. Hier geht’s zur Liste der förderfähigen Autos. Beachten Sie: Dass das Neufahrzeug mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein muss. Änderungen, wie z. B. Veräußerung sind dem BAFA unverzüglich anzuzeigen.

Wie läuft die Abwicklung ab?

Der Herstelleranteil ist ein Nachlass auf das Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb. Er mindert, wie andere Nachlässe auch, den Anschaffungswert und (bei Bezug aus dem Inland) die Basis für die Mehrwertsteuer. Der Herstelleranteil wirkt sich somit direkt auf die Leasingkalkulation aus. Der Bundesanteil kann über ein Online-Formular des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Weitere Informationen im Merkblatt des BAFA.

Frau an Ladestation

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